Kabinenfertigung

Während wir mit den von uns produzierten Einzel-, Mehrfach- und standortspezifischen Kabinen die urbane Ästhetik beachten, produzieren wir auch kundenindividuelle Lösungen. Das heikelste Thema bei der Kabinenproduktion und -positionierung ist der Beitrag zum Wohle von Behinderten Kunden aus Bankdienstleistungen.

Mit der „VERORDNUNG ÜBER DIE ZUGÄNGLICHKEIT VON BANKDIENSTLEISTUNGEN“, die von der Bankenregulierungs- und Aufsichtsbehörde in unserem Land erstellt und am 18. Juni 2016 im Amtsblatt Nr. 29746 veröffentlicht wurde, ist der Zugang zu Bankgeschäften durch unsere Bürger mit unterschiedlichen Behinderungen an die Prinzipien.

In der Verordnung, die auf der Grundlage von Artikel 80 des Bankengesetzes Nr. 5411 vom 19.10.2005 und den Absätzen 2 und 4 von Artikel 93 und Artikel 7 des Gesetzes über behinderte Personen vom 1.7.2005 erstellt wurde, und Nein. Sie stellt behindertengerechte Dienste bereit und macht die Servicebereiche und Dienste barrierefrei.""

Als Cubex ATM achten wir bei der Herstellung und Implementierung von ATM-Schränken gemäß den in der genannten Verordnung genannten Aspekten gebührend auf die Barrierefreiheit unserer behinderten Bürger.

Darüber hinaus unsere Kabinen; Von der Produktionsphase bis zur Umsetzung, von der langen Garantiezeit bis hin zu den unübertroffenen Wartungsleistungen, wir sind in jedem Schritt auf unsere Sicherheit.

Unsere Produkte sind vom türkischen Patentinstitut zertifiziert.

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